Dienstag, 21. Februar 2006

Wort "Koran" auf Klopapier gedruckt: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage vor dem Schöffengericht Lüdinghausen gegen einen 61 Jahre alten Kaufmann aus Senden wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgruppen erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, das Wort «Koran» auf Toilettenpapier gedruckt zu haben. Der Angeklagte soll das in Heimarbeit bedruckte Klopapier an eine islamische Gemeinde in Duisburg sowie an verschiedene Fernsehsender in Deutschland geschickt haben. Zudem soll er den Verkauf des Papiers geplant haben, um mit einem Teil des Erlöses den Bau eines «Denkmals für Opfer islamistischer Gewalt» zu finanzieren.

Die iranische Regierung hatte von dem Vorgehen des jetzt Angeklagten erfahren und auf diplomatischem Weg Protest erhoben.

Der Hauptverhandlungstermin soll am Donnerstag, den 23.02.2006, vor dem Schöffengericht Lüdenscheid stattfinden.

Quelle: dpa-Mitteilung


StGB § 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen


(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.



Ergänzung vom 23.02.2006:

Der RA-Blog berichtet unter Hinweis auf den Tagesspiegel, dass der Angeklagte rechtskräftig zu 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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