Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Dauer einer vollzogenen Untersuchungshaft von fast 18 Monaten auch schon einer Verzögerung von fast sechs Wochen besonderes Gewicht beigemessen, die einer Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen könnten.
Die Pressemeldung und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hierzu.
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