Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 31.03.2006, Seite 296, wurde die Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes Vom 28. März 2006 auf Grund des § 9 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes veröffentlicht:
Wesentlicher Inhalt:
Wesentlicher Inhalt:
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nach dem Wohnraumförderungsgesetz, nach dem Wohnungsbindungsgesetz und nach dem Belegungsbindungsgesetz werden die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes im Land Berlin um 40 Prozent angehoben.
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