Donnerstag, 2. März 2006

Null Prozent Erfolgsquote bei Klageerzwingungsverfahren in Berlin

Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 25. Januar 2006 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2006) und Antwort

Anträge auf Entscheidungen nach § 172 StPO (Klageerzwingungsverfahren)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO (Klageerzwingungsverfahren) sind vor dem Kammergericht in den letzten fünf Jahren gestellt worden?

Zu 1.: In den Jahren 2001 - 2005 sind Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach § 172 StPO (einschl. Prozesskostenhilfeanträge) in folgender Anzahl gestellt worden:
2001 = 257
2002 = 210
2003 = 246
2004 = 245
2005 = 253

2. In wie vielen Fällen hat das Kammergericht den Anträgen stattgegeben?
3. In wie vielen Fällen hat das Kammergericht die Anträge als unzulässig oder unbegründet verworfen?
4. Liegen Angaben darüber vor, was jeweils zur Unzulässigkeit führte und worum hat es sich ggf. gehandelt?
5. Bis zu welchem Zeitpunkt liegen Daten über die vorstehend abgefragten Tatsachen vor?

Zu 2. - 5. : Statistische Erhebungen über den Ausgang der Klageerzwingungsverfahren werden nicht durchgeführt. Der seit Mai 2002 mit diesen Angelegenheiten betraute Vorsitzende Richter gab an, dass ihm kein Verfahren erinnerlich sei, in dem ein Antrag nach § 172 StPO erfolgreich gewesen wäre. Zumeist erfüllten die Anträge schon nicht die formalen Voraussetzungen, im Übrigen seien sie aus anderen Gründen unzulässig oder unbegründet. Genauere Angaben zur Häufigkeit einzelner Verwerfungsgründe können nicht gemacht werden, da hierüber keine Statistiken geführt werden.

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