Nerven bewiesen heute vier Strafverteidiger in Braunschweig auf dem Weg zum angestrebten Freispruch, als sie einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Absatz 2 StPO gegen Zahlung von 250 EURO an eine gemeinnützige Organisation ablehnten. Berufungsurteil: Verwarnung mit Strafvorbehalt von 5 Tagessätzen wegen übler Nachrede.
Glückwunsch zum Teilerfolg!
Ausführlicher berichten die Vier Strafverteidiger.
Vgl. zuletzt LiNo hier.
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Ausführlicher berichten die Vier Strafverteidiger.
Vgl. zuletzt LiNo hier.
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