Sonntag, 12. März 2006

Scheinanerkennung von Vaterschaften

In bundesweit geschätzten 1.700 Fällen jährlich würden nach Angaben des Justizministers von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, deutsche und ausländische Männer mit Aufenthaltsrecht gegen Beträge bis zu 5.000 Euro zum Schein Vaterschaften anerkennen. Damit solle die ausländische Mutter des Kindes ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dann habe sie Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen und den Nachzug von Angehörigen. In Wirklichkeit wolle der Scheinvater seine Verpflichtungen als Vater aber gar nicht wahrnehmen. Oft handele es sich gar um Sozialhilfeempfänger, die zu einer finanziellen Versorgung des Kindes überhaupt nicht in der Lage seien.

Deshalb fordert der Minister ein Anfechtungsrecht staatlicher Behörden für den Fall einzuführen, dass der Verdacht einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung besteht.

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