Sonntag, 12. März 2006

Berliner Haushaltsnotlage: Verhandlung am 26.04.2006 in Karlsruhe

Am 26.04.2006 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung über den Berliner abstrakten Normenkontrollantrag, nämlich festzustellen, dass § 11 Abs. 6 FAG mit Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG unvereinbar ist, soweit Berlin ab dem Jahr 2002 keine Sanierungs-Bundesergänzungszuweisungen wie Bremen und das Saarland erhalten hat.

Außerdem hält der Berliner Senat Art. 5 § 11 SFG insoweit für unvereinbar mit dem Grundgesetz, als für das Land Berlin ab dem Inkrafttreten des Solidarpaktfortführungsgesetzes am 1. Januar 2005 keine Finanzhilfen des Bundes zum Zwecke der Haushaltssanierung vorgesehen sind.

Weiterlesen in der ausführlichen Pressemitteilung.

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Warum fällt mir hier nur ein Aphorismus von Lichtenberg ein?

Wie gehts? sagte der Blinde zum Lahmen.
Wie Sie sehen! antwortete der Lahme.

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