Donnerstag, 6. April 2006

EU-Dienstleistungsrichtlinie - Änderungsvorschläge der Kommission

Die Europäische Kommission hat einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt angenommen. Damit tritt das Gesetzgebungsverfahren nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament im Februar 2006 in die nächste Phase. Der geänderte Vorschlag stützt sich auf die Arbeiten des Parlaments und auf die bisherigen Diskussionen im Rat. Er wird grenzüberschreitende Dienstleistungen und Dienstleistungsinvestitionen erleichtern und so zu mehr Wachstum und Beschäftigung in der EU beitragen. Für die Unternehmen wird es einfacher werden, in einem EU-Land ihrer Wahl eine Niederlassung zu gründen; das wird ihnen Zeit und Kosten sparen. Es wird auch leichter für sie werden, Dienstleistungen über Grenzen hinweg zu erbringen, weil die Mitgliedstaaten ungerechtfertigte Schranken beseitigen müssen. Für die Verbraucher bringt die vorgeschlagene Regelung mehr Auswahl, bessere Information und besseren Schutz. Gleichzeitig werden die Dienstleister angemessen kontrolliert. Hierfür setzt der Richtlinienvorschlag auf eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten. Der geänderte Vorschlag wird nun zur Erörterung und Abstimmung an den Rat weitergeleitet.

Dazu Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy: „Dieser Vorschlag ist realistisch, praktisch und praktikabel. Er hat das Potenzial, zu einem für Europa kritischen Zeitpunkt unsere Wirtschaft tatsächlich weiter zu bringen. Er setzt einen Prozess in Gang, der zu mehr Marktintegration bei den Dienstleistungen führen wird und beschert gleichzeitig denjenigen, die Dienstleistungen kaufen und verkaufen größere Rechtssicherheit. Die Unternehmen werden Niederlassungen gründen und Dienstleistungen anbieten können, ohne dass ihnen dies mit gezielten Maßnahmen verwehrt werden kann. Für die Verbraucher bedeutet der Vorschlag mehr Auswahl, mehr Wettbewerb und niedrigere Preise. Arbeitsplatzstandards lässt der Vorschlag unangetastet. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Rat und hoffe, dass wir bis Ende des Jahres eine endgültige Einigung erzielen können.“

Der geänderte Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets für einen funktionstüchtigen Dienstleistungsbinnenmarkt. Die Kommission veröffentlicht gleichzeitig Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird die Kommission eine getrennte Initiative für den Gesundheitsbereich vorlegen, die sich mit Fragen wie der der Patientenmobilität befasst. Schließlich wird sie noch Mitteilungen über Sozialdienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse herausgeben.

Die angestrebte Richtlinie soll die rechtliche Fragmentierung im Binnenmarkt eindämmen und Wachstumsimpulse für grenzüberschreitende Dienstleistungen geben. Sie wird Schranken beseitigen und das Vertrauen der Verbraucher stärken. Schwerpunkte des Vorschlags sind:

Gründung einer Niederlassung überall in der EU: Die Unternehmen werden alle Formalitäten online und über eine einzige Anlaufstelle abwickeln können. Die Genehmigungsregelungen werden klarer und transparenter. Überprüfungen des „wirtschaftlichen Bedarfs“ werden künftig verboten sein (damit sind teuere Verfahren gemeint, bei denen die Unternehmen gegenüber den Behörden nachweisen müssen, dass sie den lokalen Wettbewerb nicht „destabilisieren“). Das beschleunigt die Genehmigungsverfahren und senkt die Kosten für die Unternehmen.

Dienstleistungen über Grenzen hinweg: Das Recht, überall in der EU Dienstleistungen zu erbringen, wird untermauert. Die Mitgliedstaaten müssen das Recht der Dienstleister achten, nicht nur im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung, sondern auch in anderen EU-Ländern Dienstleistungen zu erbringen. Für die Dienstleister muss die ungehinderte Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten in allen Mitgliedstaaten gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch gewisse Auflagen machen, um die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz zu gewährleisten, solange diese Maßnahmen verhältnismäßig, erforderlich und nicht diskriminierend sind.

Besserer Verbraucherschutz: Die Unternehmen werden verpflichtet, den Verbrauchern wichtige Informationen zu liefern; außerdem wird ihnen verboten, Verbraucher auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts zu diskriminieren.

Bessere Kontrolle der Unternehmen: Die Mitgliedstaaten werden die Verwaltungszusammenarbeit vorantreiben müssen, um eine bessere und wirksamere Kontrolle der Unternehmen sicherzustellen. Praktische Unterstützung erhalten sie dabei durch ein elektronisches Informationssystem, das einen wirksamen direkten Informationsaustausch zwischen den Behörden ermöglicht.

Anwendungsbereich
Der geänderte Vorschlag lässt, entsprechend den Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments, das Arbeitsrecht unberührt und befasst sich auch nicht mit der Arbeitnehmerentsendung. Im Übrigen sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen: Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Verkehrsdienstleistungen, Hafendienste, Gesundheitsdienstleistungen, Sozialdienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, Kinderbetreuung und Unterstützung bedürftiger Familien und Personen, ferner Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, sowie Leiharbeitsagenturen, private Sicherheitsdienste, Glücksspiele und audiovisuelle Dienste.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.04.2006

Englischer Text der Dienstleistungsrichtlinie

Der deutsche Text wird demnächst veröffentlicht.

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