Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Statistik (auch ein Diagramm) über Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2005.
35.015 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.493 Verlängerungsanordnungen wurden erlassen. Die Anordnungen betrafen 34.855 Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen und 5.398 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN). Die Entwicklung der Anzahl überwachter Rufnummern für die Jahre 1998 bis 2005 stellt die Grafik dar.
35.015 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.493 Verlängerungsanordnungen wurden erlassen. Die Anordnungen betrafen 34.855 Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen und 5.398 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN). Die Entwicklung der Anzahl überwachter Rufnummern für die Jahre 1998 bis 2005 stellt die Grafik dar.
Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung. Vgl. hier.
Im übrigen hier.
Quelle: Pressemitteilung.
Im übrigen hier.
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