Mittwoch, 24. Mai 2006

1,3 Milliarden EURO für Mietzahlungen bei Hartz IV-Fällen 2006 in Berlin erwartet

Der Tagesspiegel berichtet über eine Steigerung der Ausgaben für Mieten von Hartz IV -Empfängern 2006 um rund 130 Millionen EURO auf 1,3 Millionen EURO in Berlin. Die Regeln für die akzeptierte Miethöhe stehen in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV-Wohnen) Vom 7. Juni 2005 - GesSozV I C 2/I C 12 - der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz in Berlin. Die Regelung der Mietkostenübernahme bei Haftfällen in Verfahrensregelungen für Leistungsansprüche nach SGB II bei Inhaftierten Kosten für die Wohnung gem. § 22 SGB II ist hier zu finden. Die Behandlung von Renovierungskostenerstattungen und Heizkostenhilfen ist auch veröffentlicht.
Mehr im Tagesspiegel.

Die Behandlung der Betroffenen, die eine "zu hohe" Miete zahlen müssen wird in einer Senatspressemitteilung angesprochen:
"Seit Beginn dieses Jahres überprüfen die Jobcenter nun die Mieten der Leistungsempfänger, ob sie diesen Richtwerten entsprechen. Zur rechtskonformen Umsetzung der AV Wohnen hat die Senatssozialverwaltung den Jobcentern ein Informationsblatt als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Mit diesem Vordruck werden die Betroffenen über das Vorgehen und das Prüfverfahren bei Mieten, die
über den Richtwerten liegen, informiert.
So muss zum Beispiel ausgeschlossen werden, dass ein Ausnahme- oder Härtefall vorliegt, bevor Maßnahmen zur Mietsenkung eingeleitet werden können. Muss die Miete gesenkt werden, hat der Betroffene verschiedene Möglichkeiten dazu: durch Verhandlungen mit dem Vermieter, durch eine Untervermietung oder durch eine Eigenbeteiligung an der Miete. Kann das im Einzelfall nicht realisiert werden, wird der Betroffene zum Umzug in eine kostengünstigere Wohnung aufgefordert, sofern dadurch tatsächlich Einsparungen erzielt werden. Hierzu wird zunächst eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.

Die Jobcenter haben festgestellt, dass in den ersten vier Monaten dieses Jahres die Richtwerte in 5.404 Fällen überschritten wurden, darunter viele Härte- oder Ausnahmefälle. In 2.654 dieser Fälle haben die Jobcenter zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. In 64 Fällen wurde bereits eine Senkung der Mietkosten realisiert, in zwölf Fällen davon durch einen Umzug. In einem Fall musste in dem entsprechenden Zeitraum ein Umzug angeordnet werden. Andere Betroffene sind bereits freiwillig umgezogen. In wie vielen Fällen es diese freiwilligen Umzüge gab, ist allerdings nicht festzustellen. Zum Teil wurden diese Umzüge bereits im vergangenen Jahr nach Bekanntgabe der Richtwerte durchgeführt.§

Senatorin Dr. Knake-Werner: "Unsere Berliner Regelung zur Angemessenheit der Wohnkosten hat sich bewährt, denn nur wenige der vielen Hartz-IV-Betroffenen mussten umziehen. Wir haben damit unser Ziel erreicht, Umzugswellen und eine soziale Entmischung in den Wohngebieten zu verhindern."

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