Mittwoch, 31. Mai 2006

Steinmarder in Lichtenrade

Die possierlichen Tierchen nerven auf die Dauer. Erst einmal die Rechtsgrundlagen sammeln:

Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz Berlin,

Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten,

Verordnung über die Verwendung von Bleischrot bei der Jagdausübung,

Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung,

Verordnung über die Höhe der Jagdabgabe.

Hinweise gibt auch das Forstamt:
Ausserhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten "befriedeten Gebieten" wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten. In Ausnahmefällen kann die Jagdbehörde auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte Jäger genehmigen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist.

Ein Anspruch auf Ersatz von durch Wildtiere angerichteten Schäden besteht ausserhalb von Jagdbezirken nicht. Für die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden muss der Eigentümer selbst Sorge tragen.
Bleiben die Tipps vom Anfang.

Und das "Wildschweintelefon", das die Berliner Forstverwaltung ab Donnerstag, dem 01. Juni 2006, anbietet.

Telefonnummer 030/64 19 37 - 23 (E-Mail: wildtiere@senstadt.verwalt-berlin.de) hilft weiter bei allen Fragen, die mit Wildtieren in Berlin zusammenhängen (Wildschweine, Rehe, Füchse, Marder, Waschbären u. a.). Aber nur montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, dienstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

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