Mittwoch, 3. Mai 2006

Telefonüberwachung 2005 in Berlin rückläufig

Aus der Sitzung des Berliner Senats am 2. Mai 2006 (Pressemitteilung):

Der Senat hat auf Vorlage von Justizsenatorin Karin Schubert einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Praxis der Telekommunikationsüberwachung nach §§ 100a, 100b Strafprozessordnung (StPO) beschlossen.
Im Jahr 2005 ist in Berlin die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung angeordnet wurden, erneut zurückgegangen. Mit 102 Verfahren sind eine Verringerung um 85 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr und damit innerhalb der letzten fünf Jahre ein Tiefststand festzustellen. Während im Jahr 2004 noch
578 Personen von den Überwachungsmaßnahmen betroffen waren, belief sich diese Zahl im Berichtsjahr 2005 auf 483 (2000: 137).

Überwiegend waren die Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung in Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz angeordnet, gefolgt von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Raub oder räuberischer Erpressung.

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