Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 16 vom 03.05.2005 wurde das Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz - KRG) vom 19.04.2006 auf den Seiten 358 und 359 verkündet.
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