Die Bundesregierung plant, anstelle der bisherigen Personenstandsbücher in den kommunalen Standesämtern ein elektronisches Personenstandsregister einzuführen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Reform des Personenstandsrechts (16/1831) vorgelegt.
Die vorgesehenen Personenstandsregister (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister, Sterberegister) sollen den heutigen Personenstandsbüchern nachgebildet sein. Das bisherige Familienbuch soll durch die Beurkundungen in den Personenstandsregistern überflüssig werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Beurkundungsdaten zu reduzieren. Neu ordnen will die Regierung die Benutzung der Personenstandsbücher, und schließlich soll eine rechtliche Grundlage für eine Testamentsdatei geschaffen werden.
Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass der Standesbeamte mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Registerdaten bescheinigt. Auf die Angabe des Berufs, der heute keine personenstandsrechtliche Aussagekraft mehr habe, solle künftig verzichtet werden.
Die Standesämter sollen zudem dadurch entlastet werden, dass die Personenstandsregister nach Ablauf bestimmter Fristen den zuständigen Archiven zur Übernahme angeboten werden. Die Regierung erhofft sich erhebliche Einsparungen bei den Standesämtern durch den Wegfall des Familienbuches. Langfristig sei mit einem jährlichen Einsparvolumen von rund 46 Millionen Euro zu rechnen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 48 Änderungs- und Prüfwünsche zu dem Gesetzentwurf geäußert. Unter anderem hat er vorgeschlagen, zunächst nur dringende Einzelfragen wie die Abschaffung des Familienbuchs, die Straffung der Beurkundungsinhalte und die Überarbeitung der Benutzungsregelungen zu regeln.
Die elektronische Personenstandsführung sollte nach Meinung der Länderkammer aber erst in einer zweiten Reformstufe eingeführt werden. Dabei sollte ein Bundesland die zentrale elektronische Registerführung in einem Pilotprojekt übernehmen.
Der Bundesrat hält ferner eine weitere Diskussion über das künftige Beurkundungssystem für erforderlich, die einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer zeitlichen Verzögerung führen werde. Schließlich sollte der Bund die Kosten für die Einrichtung der elektronischen Personenstandsbuchführung übernehmen.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Aufteilung in zwei Teilgesetze und eine Ausklammerung der Vorschriften über die elektronische Registerführung ab. Dadurch würde das Kernanliegen der Reform auf einen fernen Zeitpunkt verschoben. Auch der Kostenübernahme durch den Bund stimmt die Regierung unter Hinweis auf das Finanzverfassungsrecht nicht zu.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Freitag, 23. Juni 2006
Elektronisches Personenstandsregister geplant
Heute im Bundestag Nr. 196 fasst zusammen, was in der Bundestagsdrucksache 16/1831 in der elektronischen Vorab-Fassung ausführlich zu lesen ist - die vorgesehenen Änderungen im Persomenstandsrecht:
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