Die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse werden ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche Pauschsteuersatz bleibt unverändert.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung auf 15 Prozent bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.
Dies teilt die Minijobzentrale mit, weil der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 am 16.06.2006 zugestimmt hat. Mehr hier.
I
m Haushaltsbegleitgesetz 2006 (hier der Entwurf) soll unter anderem geregelt werden:
Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung
- in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384),
zuletzt geändert durch ......................., wird wie folgt
geändert:
1. § 163 Abs. 10 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird die Angabe „25 vom Hundert“
durch die Angabe „30 vom Hundert“ ersetzt.
b) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Für die Zeit vom 1. Juli 2006 bis zum
31. Dezember 2006 beträgt der Faktor F 0,7160.“
2. In § 168 Abs. 1 Nr. 1b wird die Angabe „12 vom
Hundert“ durch die Angabe „15 vom Hundert“
ersetzt.
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