Freitag, 28. Juli 2006

Rabiater Eisenbieger

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Koblenz:
Erstmitteilung

Am Abend des 25.07.2006 kam es im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Neuwied zum Einsatz einer Schusswaffe durch einen Polizeibeamten.

Die Ehefrau eines 41 Jahre alten Mannes aus Neuwied erstattete am Abend des 25.07.2006 bei der Polizeiinspektion Neuwied gegen ihren Ehemann Strafanzeige wegen einer Vielzahl von Körperverletzungsdelikten und weiterer Straftaten. Daraufhin erfolgte durch die Polizeiinspektion Neuwied eine Wegweisung des 41-jährigen Mannes auf der Grundlage des Polizeigesetzes aus der ehelichen Wohnung zum Schutz der Ehefrau vor weiteren Angriffen. Als dem Beschuldigten in der ehelichen Wohnung die polizeiliche Verfügung durch mehrer Polizeibeamte übergeben wurde, ergriff dieser in der Küche der Wohnung ein Küchenmesser mit ca. 20 cm. langer Klinge und griff trotz Aufforderung der Polizeibeamten, das Messer wegzulegen, einen der Beamten mit dem Messer an. Diesem gelang es nur durch Einsatz seiner Dienstwaffe den Angriff abzuwehren. Der Beschuldigte erlitt einen Oberschenkeldurchschuss und wurde anschließend in ein Neuwieder Krankenhaus verbracht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erging gegen den Beschuldigten am 26.07.2006 durch das Amtsgericht Koblenz Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Köperverletzung in mehreren Fällen und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall.

Der zur Zeit arbeitslose Eisenbieger bestreitet die Vorwürfe seiner Ehefrau. Bezüglich des Messerangriffs behauptete er, in Selbstverletzungsabsicht gehandelt zu haben.

Der mehrfach u.a. wegen Körperverletzungsdelikten vorbestrafte und unter Bewährung stehende Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen.

Dr. Horst Hund
Leitender Oberstaatsanwalt

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