Samstag, 29. Juli 2006

Zum Zugriff von Kindern auf das Kindergeld

Antworten des Berliner Senats auf Anfragen von Abgeordneten sind manchmal Fortbildungsvorträge für die Fragesteller.

Die ersten beiden Fragen:

1. Welchen eigenen, rechtlich begründeten Anspruch haben minderjährige Kinder auf das Kindergeld, das ihren kindergeldberechtigten Eltern ausgezahlt wird? In welcher Höhe besteht dieser Anspruch?
2. Welchen eigenen, rechtlich begründeten Anspruch auf Kindergeld haben über 18jährige, die entweder noch bei ihren kindergeldberechtigten Eltern oder getrennt von ihnen leben? In welcher Höhe besteht dieser Anspruch?

Einleitung der Antwort:

Zunächst muss einleitend darauf hingewiesen werden, dass Fragen zum unmittelbaren Kindergeldrecht nicht in der Zuständigkeit des Senates liegen, sondern allein durch die Bundesagentur für Arbeit/Familienkassen zu klären sind.

Die Antworten des Berliner Senats und weitere beantwortete Fragen zum Thema Kinder und Kindergeld sind
hier
zu finden.

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