Freitag, 25. August 2006

OLG Oldenburg (nicht rechtskräftig): BarwertVO teilweise verfassungswidrig

OBERLANDESGERICHT OLDENBURG Beschluss vom 28.07.2006 - 11 UF 61/06 (12 F 336/05 Amtsgericht Osnabrück) -
Leitsatz:

Die bisher übliche Umrechnung von Versorgungsanrechten führt nicht zu einer gleichen Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte im Versorgungsausgleich. Die betreffenden Vorschriften (BarwertVO) sind verfassungswidrig und durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen.

Keine Kommentare: