Leitsatz:Die bisher übliche Umrechnung von Versorgungsanrechten führt nicht zu einer gleichen Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte im Versorgungsausgleich. Die betreffenden Vorschriften (BarwertVO) sind verfassungswidrig und durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Freitag, 25. August 2006
OLG Oldenburg (nicht rechtskräftig): BarwertVO teilweise verfassungswidrig
OBERLANDESGERICHT OLDENBURG Beschluss vom 28.07.2006 - 11 UF 61/06 (12 F 336/05 Amtsgericht Osnabrück) -
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