Freitag, 1. September 2006

Deutsch-Niederländischer Polizei- und Justizvertrag seit 01.09.2006 in Kraft

Für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden in Fragen der inneren Sicherheit beginnt ein neuer Zeitabschnitt. Am 1.September 2006 tritt der deutsch-niederländische Polizei- und Justizvertrag in Kraft. Er löst die Vereinbarung vom 17.April 1996 über die polizeiliche Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ab. Ohne die Beschränkung auf Grenzgebiete können deutsche und niederländische Sicherheitsbehörden nun bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung weit reichend und intensiv zusammenarbeiten. Damit erreicht die zwischenstaatliche Zusammenarbeit Deutschlands mit den Niederlanden beim Kampf gegen internationale Kriminalität und grenzüberschreitende Gefahren ein ebenso hohes Niveau wie mit der Schweiz und mit Österreich. Die jahrelangen guten und partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Sicherheitsbehörden beider Länder werden dadurch weiter verstärkt.

Besonders wichtig ist die Regelung des Vertrages, nach der nunmehr Polizeikräfte des anderen Landes zur Unterstützung angefordert werden können. Diese Polizeikräfte dürfen dabei unter Leitung des "Gastlandes" auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Diese Möglichkeit ist für sportliche Großanlässe wichtig (z.B. Euro 2008 in Österreich und der Schweiz), die ein hohes Polizeiaufgebot zur Sicherung von Verkehrswegen und Spielstätten erfordern. Solche Unterstellungen werden künftig aber auch bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr in der Form gemeinsamer Streifen und gemeinsam besetzter Observationsgruppen an Bedeutung gewinnen.

Aus einer Pressemitteilung desBundesinnenministeriums.

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