Nachbarstreitigkeiten sind häufig nicht mit normalen Maßstäben zu messen. jurabilis hält es für Mobbing. Ohne Kenntnis der beteiligten Personen kann ich das nicht beurteilen. Es klingt eher nach Kleinkrieg mit Ausrasten eines Beteiligten. Einig sind sich alle: strafwürdig ist es, was in der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts über den Sachverhalt berichtet wird, der Gegenstand einer durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.09.2006 nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde ist:
Der Beschwerdeführer bewohnt ein Mehrfamilienhaus. Weil er sich von seinem Nachbarn belästigt fühlte, bestellte er bei 35 Firmen unter dem Namen des Nachbarn Waren und Dienstleistungen an dessen Adresse. Der Nachbar erhielt daraufhin wiederholt Lieferungen unter anderem von örtlichen Apotheken, Pizzadiensten und Getränkemärkten. Mehrmals sollte Heizöl geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert und auf dem Grundstück abgekippt, Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch zur Entsorgung abholen und am frühen Abend klingelte der Sanitär-Notdienst wegen angeblich verstopfter Toiletten.
Für den Nachbarn hatte dieser Stress gesundheitliche Folgen: Nach den Feststellungen der Tatgerichte musste er sich wegen Unruhezuständen, Nervosität und Schlafstörungen über mehrere Monate mit einem Psychopharmakon ärztlich
behandeln lassen. Das Landgericht verurteilte daraufhin den Beschwerdeführer wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen.
Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen die Verurteilung blieben erfolglos.
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