Donnerstag, 23. November 2006

Der liebe Hund, Dein Freund.....


Auch von rechtbunt ein kleiner Beitrag zum Thema Tier:

"Umgangsrecht" mit Hund
Ein geschiedener Ehemann hat ein Umgangsrecht mit seinem bei der Ex-Frau lebenden Hund, sofern dies nicht aus tierpsychologischen Gründen bedenklich erscheint.
Zwei geschiedene Eheleute stritten um das "Sorgerecht" für den Pudel W. Zwar stellte das Gericht fest, daß ein Hund, wie eine Sache, nach der Hausratsverordnung bei einer Scheidung einem der beiden Partner zugeteilt werden könne, dabei müsse jedoch auf seine Gefühle Rücksicht genommen werden.

Nachdem ein tierpsychologischer Sachverständiger hinzugezogen worden war, brachte das Gericht es nicht mehr über's Herz, den bei der Ehefrau lebenden Pudel W. dem Ehemann zuzuteilen und ihn dadurch zu entwurzeln. Nach eingehender Prüfung der seelischen Befindlichkeit des Hundes glaubte der Richter es aber verantworten zu können, daß Begegnungen zwischen Pudel und Herrchen jeden 1. und 3. Donnerstag des Monats von 14-17 Uhr stattfinden. (AG Bad Mergentheim 1996-12-19 Az. 1 F 143/95)

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tierpsychologische Gutachten, so so. Wenn dieses Urteil Schule macht, bekommt die Bäuerin bald auch ein Umgangsrecht mit den 40 Kühen, die sie so liebevoll gemolken hat und für die 80 Schweine, die sie so lieb gemistet hat und ..............

Probleme gibt es....

Anonym hat gesagt…

@ Katze

Warte erst einmal ab, wenn wir demnächst über den Massentod von Hühnern berichten :-)

Anonym hat gesagt…

Nicht gaggern, sondern Eier legen :-).

Wann kommtden der Bericht über den "Massentod"?

Die Entscheidung hinsichtlich des "Umgangsrechtes" mit Hunden ist unglaublich. Allerdings wohl eher ein Abrücken von dem "Sachenbegriff", um einen Bezug auch zu dem anderen heute veröffentlichten Artikel herzustellen.

Lichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Franke hat gesagt…

Das Gesetz gibt bei Tieren doch einen gewissen Spielraum ;-)

§ 90 a BGB Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Für manche Menschen sind Tiere wie Kinder ;-)) Was liegt da näher, als an Sorgerechtsvorschriften anzuknüpfen ...