Samstag, 29. Juli 2006

Zum Zugriff von Kindern auf das Kindergeld

Antworten des Berliner Senats auf Anfragen von Abgeordneten sind manchmal Fortbildungsvorträge für die Fragesteller.

Die ersten beiden Fragen:

1. Welchen eigenen, rechtlich begründeten Anspruch haben minderjährige Kinder auf das Kindergeld, das ihren kindergeldberechtigten Eltern ausgezahlt wird? In welcher Höhe besteht dieser Anspruch?
2. Welchen eigenen, rechtlich begründeten Anspruch auf Kindergeld haben über 18jährige, die entweder noch bei ihren kindergeldberechtigten Eltern oder getrennt von ihnen leben? In welcher Höhe besteht dieser Anspruch?

Einleitung der Antwort:

Zunächst muss einleitend darauf hingewiesen werden, dass Fragen zum unmittelbaren Kindergeldrecht nicht in der Zuständigkeit des Senates liegen, sondern allein durch die Bundesagentur für Arbeit/Familienkassen zu klären sind.

Die Antworten des Berliner Senats und weitere beantwortete Fragen zum Thema Kinder und Kindergeld sind
hier
zu finden.

Freitag, 28. Juli 2006

Rabiater Eisenbieger

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Koblenz:
Erstmitteilung

Am Abend des 25.07.2006 kam es im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Neuwied zum Einsatz einer Schusswaffe durch einen Polizeibeamten.

Die Ehefrau eines 41 Jahre alten Mannes aus Neuwied erstattete am Abend des 25.07.2006 bei der Polizeiinspektion Neuwied gegen ihren Ehemann Strafanzeige wegen einer Vielzahl von Körperverletzungsdelikten und weiterer Straftaten. Daraufhin erfolgte durch die Polizeiinspektion Neuwied eine Wegweisung des 41-jährigen Mannes auf der Grundlage des Polizeigesetzes aus der ehelichen Wohnung zum Schutz der Ehefrau vor weiteren Angriffen. Als dem Beschuldigten in der ehelichen Wohnung die polizeiliche Verfügung durch mehrer Polizeibeamte übergeben wurde, ergriff dieser in der Küche der Wohnung ein Küchenmesser mit ca. 20 cm. langer Klinge und griff trotz Aufforderung der Polizeibeamten, das Messer wegzulegen, einen der Beamten mit dem Messer an. Diesem gelang es nur durch Einsatz seiner Dienstwaffe den Angriff abzuwehren. Der Beschuldigte erlitt einen Oberschenkeldurchschuss und wurde anschließend in ein Neuwieder Krankenhaus verbracht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erging gegen den Beschuldigten am 26.07.2006 durch das Amtsgericht Koblenz Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Köperverletzung in mehreren Fällen und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall.

Der zur Zeit arbeitslose Eisenbieger bestreitet die Vorwürfe seiner Ehefrau. Bezüglich des Messerangriffs behauptete er, in Selbstverletzungsabsicht gehandelt zu haben.

Der mehrfach u.a. wegen Körperverletzungsdelikten vorbestrafte und unter Bewährung stehende Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen.

Dr. Horst Hund
Leitender Oberstaatsanwalt

Sportwettenannahmestellen: Gnadenfrist vom Verwaltungsgericht Neustadt

Das Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 5 L 1133/06.NW - hat in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels der Betreiber einer deutschen Annahmestelle eines Wettbüros mit Sitz in Gibraltar wieder hergestellt. Die Pressemeldung:

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt dürfen Annahmestellen für Sportwetten vorerst weiter betrieben werden.

Im entschiedenen Fall hatte die Stadtverwaltung den Betroffenen aufgefordert, seine Tätigkeit als Annahmestelle eines Sportwettenanbieters mit Sitz in Gibraltar einzustellen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Begründet wurde dies damit, dass der Anbieter der Sportwetten hierfür keine Erlaubnis besitze und eine solche auch nicht erteilt werden könne. Da es in Rheinland-Pfalz ein ausreichendes Angebot der staatlich konzessionierten und überwachten Lottogesellschaft in Form der Oddsetwette gebe, sei für ein zusätzliches privates Sportwettenangebot kein Raum.



Der vom Betreiber gestellte Eilantrag beim Verwaltungsgericht hatte Erfolg. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Wettbüro vorerst weiter geöffnet bleiben dürfe. Die vom Gericht im Eilverfahren anzustellende Abwägung der Interessen der Beteiligten falle zugunsten des von der Schließung betroffenen Antragstellers aus. Es sei nämlich offen, ob die Verfügung im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 rechtmäßig sei. Nach dieser Entscheidung sei der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31.12 2007 neu zu regeln.


Im Übrigen bestünden an der Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung auch erhebliche Bedenken im Hinblick auf die europarechtlich garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der ausländischen Wettanbieter.


Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Samstag, 22. Juli 2006

Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in Europa

Der Weg zu einheitlichen Regeln in Europa ist vor allem mühsam zurückzulegen und erfordert viel Geduld und Papier. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fasst auf 14 Seiten zusammen, was PJZS bedeutet und wie es laufen soll.

Sonntag, 16. Juli 2006

Regelsatzfestsetzungsverordnung Berlin - gültig ab 01.07.2006

Verordnung
zur Festsetzung der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Regelsatzfestsetzungsverordnung) Vom 4. Juli 2006
Auf Grund des § 28 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 27- Dezember 2003 (BGBl. 1 S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24, März 2006 (BGBl. 1 5. 558) geändert worden ist, wird verordnet;

§1

Die Höhe der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwen­digen Lebensunterhalts nach § 28 Abs. I des Zwölften Buches Sozial­gesetzbuch wird wie folgt festgesetzt:

für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 345 Euro,

für Haushaltsangehörige

a) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 207 Euro,

b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres 276 Euro.

§2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft. Zu­gleich tritt die Regelsatzfestsetzungsverordnung vom 24. Juni 2005 (GVBl. S. 343) außer Kraft.
Berlin, den 4. Juli 2006

Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 14.06.2006

Samstag, 15. Juli 2006

Vorschläge der Grünen zur Erbschaftsbesteuerung

Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass Grund- und Immobilienvermögen sowie Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung künftig mit ihrem Marktwert berücksichtigt werden. Dies geht aus ihrem Antrag (16/2076) (heute, am 15.07.2006, noch leeres Dokument auf dem Server, also noch nicht verfügbar) mit Eckpunkten für eine "gerechte Reform" der Erbschaf- und Schenkungsteuer hervor. Die genannten Vermögensarten würden derzeit sehr unterschiedlich bewertet, was die Fraktion für nicht verfassungsgemäß hält. Ziel müsse es sein, von 2007 an wirtschaftliche Einheiten und Wirtschaftsgüter verfassungsgemäß zu bewerten und die Einnahmen der Länder aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie aus der Grunderwerbsteuer zu sichern oder gar zu erhöhen. Bei Grundvermögen sollten danach die gängigen Verfahren der Verkehrswertermittlung angewendet werden. Der Wert unbebauter Grundstücke solle sich nach ihrer Fläche und den aktuellen Bodenrichtwerten bestimmen. Für Betriebsvermögen schlagen die Abgeordneten eine Bewertung unabhängig von der Rechtsform vor. Dies bedeutet nach Auffassung der Fraktion, dass Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Personen- und Einzelunternehmen nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.

Für Betriebsvermögen verlangen die Abgeordneten einen "stark erhöhten" Freibetrag von 2 Millionen Euro. Der bisherige Freibetrag von 225.000 Euro zuzüglich eines Bewertungsabschlags von 35 Prozent solle entfallen. Damit würde der Erwerb kleiner und mittlerer Betriebe völlig von der Steuer befreit. Dieser Freibetrag solle auch für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten, wenn die vom Käufer direkt erworbenen Anteile mehr als ein Viertel des Kapitals ausmachen und der Käufer damit Einfluss auf die Geschäftsführung gewinnt. Die persönlichen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung will die Fraktion beibehalten, sodass im Regelfalls das selbst genutzte Einfamilienhaus oder die selbst genutzte Eigentumswohnung steuerfrei vererbt werden können. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Grünen Ehepaaren gleichgestellt werden.

Die Abgeordneten räumen ein, dass eine so verbreiterte Bemessungsgrundlage zu höheren Belastungen führen würde. Diese wollen sie durch eine Senkung der Steuersätze für kleine Vermögen abfedern. Für große Vermögen müssten dagegen die Steuersätze erhöht werden, heißt es, damit große Erbschaften und Schenkungen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Die Länder, denen die Steuer zufließt, sollen die Mehreinnahmen für Investitionen in Bildung und den Ausbau der Kinderbetreuung einsetzen, betont die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_217/02

Mittwoch, 5. Juli 2006

Bundestagsarchiv

Seit Januar 2005 archiviert der Deutsche Bundestag sein Internetangebot. Dieses Webarchiv ist das Erste in der Bundesrepublik Deutschland, das ab sofort unter der URL http://aurelian.bundestag.de im Internet zur Verfügung steht. Es wird ständig ergänzt und enthält bereits jetzt zahlreiche Momentaufnahmen der Domain www.bundestag.de, aber auch anderer Webprojekte. So bietet es beispielsweise eine Fülle an Informationen über die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder und die vorzeitige Neuwahl zum 16. Deutschen Bundestag im Jahre 2005. Der Rückblick führt dabei direkt zu den authentischen, online-verfügbaren (Internet-)Seiten des Deutschen Bundestages in dieser Zeit.


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