Im Land Berlin sind den Richterinnen und Richtern 329 Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt worden. Von den insgesamt 329 erteilten Genehmigungen betreffen 174 Genehmigungen fortlaufend wahrgenommene Nebentätigkeiten.
Es wurden für folgende Tätigkeiten Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt:
Es wurden für folgende Tätigkeiten Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt:
- Fortbildungstätigkeit
- Lehrtätigkeit
- Prüfertätigkeit und Referendarausbildung
- Schiedsrichterliche Tätigkeit
- Gutachtertätigkeit
112 mal wurden Einnahmen bis 2.000,00 EUR erzielt,
2 mal Einkünfte von 2.000,00 bis 5.000,00 EUR
und 14 mal Einkünfte über 5.000,00 EUR.
Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor.
In den letzten Jahren wurden keine Nebentätigkeiten versagt, weil die Ausübung des Hauptamtes zu leiden drohte oder bereits litt.
(Antwort vom 05.01.2007 der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue auf eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus)
(Antwort vom 05.01.2007 der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue auf eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus)
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