- Haushaltsvorstand und Alleinstehende: 345 Euro
- Haushaltsangehörige bis 14 Jahren (ohne Ehegatten bzw. Lebenspartner) 207 Euro
- Haushaltsangehörige ab 14 Jahren (ohne Ehegatten bzw. Lebenspartner) 276 Euro
- Ehegatten oder Lebenspartner: 311 Euro
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Freitag, 19. Januar 2007
Regelsatzfestsetzungsverordnung Berlin vom 09.01.2007
Die Verordnung der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sieht in Berlin ab 01.01.2007 folgende monatliche Sätze vor:
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