Die Justiz Berlins hat im Jahre 2006 insgesamt 13.283 Haftbefehle nach den §§ 112, 112 a, 230, 329 Abs. 3, 453 c und 457 der Strafprozessordnung erlassen.
Im Jahre 2006 wurden im Bereich der Jugendstrafvollstreckung mindestens 122 Vollstreckungshaftbefehle erlassen.
Gegen Erwachsene oder nach allgemeinem Strafrecht verurteilte Heranwachsende wurden im letzten Jahr 8.444 Vollstreckungshaftbefehle erlassen.
Beim Bereitschaftsgericht des Amtsgerichts Tiergarten wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.947 Verfahren erfasst, in denen insgesamt 2.669 Beschuldigte zum Erlass von Haftbefehlen vorgeführt wurden. Dabei handelt es sich nur um Vorführungen in noch nicht bei einer Staatsanwaltschaft oder der Amtsanwaltschaft eingetragenen Verfahren.
Das polizeiliche Referat Gefangenenwesen hat 4.293 Vorführungen erfasst. 288 dieser Personen wurden vor der Vorführung vor das Bereitschaftsgericht durch die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft entlassen, woraus sich 4.005 Vorführungen vor das Bereitschaftsgericht ergeben.
Im Jahre 2006 wurden im Bereich der Jugendstrafvollstreckung mindestens 122 Vollstreckungshaftbefehle erlassen.
Gegen Erwachsene oder nach allgemeinem Strafrecht verurteilte Heranwachsende wurden im letzten Jahr 8.444 Vollstreckungshaftbefehle erlassen.
Beim Bereitschaftsgericht des Amtsgerichts Tiergarten wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.947 Verfahren erfasst, in denen insgesamt 2.669 Beschuldigte zum Erlass von Haftbefehlen vorgeführt wurden. Dabei handelt es sich nur um Vorführungen in noch nicht bei einer Staatsanwaltschaft oder der Amtsanwaltschaft eingetragenen Verfahren.
Das polizeiliche Referat Gefangenenwesen hat 4.293 Vorführungen erfasst. 288 dieser Personen wurden vor der Vorführung vor das Bereitschaftsgericht durch die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft entlassen, woraus sich 4.005 Vorführungen vor das Bereitschaftsgericht ergeben.
Dieses Wissen verdanken wir fragenden Berliner Abgeordneten. Einzelheiten hier.
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