In einer Pressemitteilung wird kurz erläutert:
Justizminister Heinz Georg Bamberger hat heute in Mainz den aktualisierten Ratgeber des Justizministeriums „Was tun gegen Stalking?“ vorgestellt. Nachdem der Bundesgesetzgeber kürzlich die neue Strafvorschrift des § 238 in das Strafgesetzbuch aufgenommen hat, sei der Schutz vor beharrlichen Nachstellungen verbessert worden, hierüber wolle man die Bürgerinnen und Bürger, sowie Einrichtungen und Behörden informieren: „Es handelt sich bei derartigen Übergriffen nicht um harmlose Belästigungen, sondern um schweres, strafwürdiges Unrecht. Die Opfer von ‚Stalking’ leiden in der Regel ganz erheblich unter den Nachstellungen und Bedrohungen und oft wird ihr gesamtes Leben davon beeinträchtigt. Dieser Psychoterror geht nicht selten auch in handgreifliche Attacken über und stellt eine ernst zu nehmende, schwere Straftat dar“ betonte der Minister und machte deutlich, dass künftig in besonders schweren Fällen auch mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden können.
Der Ratgeber gibt konkrete Informationen zur Frage, wie man Stalking erkennt, was man dagegen tun kann und welche rechtlichen Möglichkeiten es gegen den Täter gibt. „Opfer von Stalking fühlen sich oft in die Enge gedrängt. Wir wollen ihnen helfen, sich aktiv gegen die Übergriffe zu wehren, sich Unterstützung zu suchen und aus ihrer Opferrolle herauszutreten“, so Bamberger.
Quelle
Hier kann die Broschüre heruntergeladen werden.
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