Sonntag, 22. April 2007

Keine Glasflaschen und Dosen zum 1. Mai am Mauerpark und am Boxhagener Platz

Heute gefunden: Allgemeinverfügungen des Polizeipräsidenten in Berlin im Amtsblatt für Berlin vom 20.04.2007 (Nr. 17), Seite 1101:

Erste Allgemeinverfügung:

I. Hiermit ordne ich an, dass vom 30. April 2007 ab 13.00 Uhr bis zum 1. Mai 2007 um 06.00 Uhr von Personen im Bereich des „Mauerparks“ (Berlin-Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg), begrenzt durch die Graunstraße, Wolliner Straße, Kremmener Straße, Eberswalder Straße, Topsstraße, Cantianstraße, Am Falkplatz, Gleimstraße keine Glas- flaschen/-behältnisse oder Dosen mitgeführt werden dürfen.

II. Bei Zuwiderhandlungen gegen Nummer I wird sofort unmittelbarer Zwang angewendet.
III. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
IV. Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt.

Einsichtnahme:
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung einschließlich Lageplan können im Vorraum der Wache der Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin Direktion 1, Abschnitt 15 Eberswalder Straße 6–9, 10437 Berlin zu den nachstehend aufgeführten Geschäftszeiten eingesehen werden. Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Zweite Allgemeinverfügung:

I. Hiermit ordne ich an, dass vom 30. April 2007 ab 12.00 Uhr bis zum 1. Mai 2007 um 06.00 Uhr im Bereich des Boxhagener Platzes, begrenzt durch die Gabriel-Max-Straße/Krossener Straße, Gabriel-Max- Straße/Grünberger Straße, Grünberger Straße/Gärtnerstraße und Gärtnerstraße/ Krossener Straße jeweils einschließlich der Kreuzungsbereiche der oben genannten Straßen, keine Glasflaschen/- behältnisse oder Dosen mitgeführt werden dürfen.

II. Bei Zuwiderhandlungen gegen Nummer I wird sofort unmittelbarer Zwang angewendet.
III. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
IV. Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt.

Einsichtnahme:
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung einschließlich Lageplan können im Vorraum der Wache der Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin Direktion 5, Abschnitt 58 Wedekindstraße 10, 10243 Berlin zu den nachstehend aufgeführten Geschäftszeiten eingesehen werden.
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr