Seit dem 01.03.2007 dürfen Kraftfahrzeuge nicht mehr am Nebenwohnsitz bzw. dem tatsächlichen Standort des Fahrzeugs angemeldet werden, sondern bei der Kfz-Zulassungsstellungsstelle, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist. Etwas spät notiert, weil es mir bei einem Besuch auf einem der interessanten Blogs der Kanzlei Hoenig auffiel.
Der Kollege Hoenig beschreibt Einzelheiten und weist auf die Quelle hin.
1 Kommentar:
Ein wunderbar unkomplizierter Richter...
Aber sicher war er sowieso auf dem Weg nach Berlin...
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