Dienstag, 29. Mai 2007

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und mehr im MoMiG - Regierungsentwurf

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)ist neu in § 5a des Regierungsentwurfs zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)eingebracht worden. Eine Kurzübersicht enthält die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 23.05.2007.

Bekannt ist schon, dass das Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden soll.

Die Unternehmergesellschaft kann mit einem Stammkapital unter dem Betrag von 10.000 Euro gegründet werden.

Insgesamt soll die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erheblich vereinfacht werden.

Bei Verwendung des Mustergesellschaftsvertrages mit nachfolgender Musteranmeldung und Verwendung des Musters für die Gesellschafterliste wird keine notarielle Beurkundung mehr benötigt. Der Notar muss nur noch zur Unterschriftsbeglaubigung aufgesucht werden.

Die Geschäftsanteile der Gesellschafter können nach dem Entwurf künftig frei bestimmt und leichter gestückelt werden können. Sie müssen lediglich mindestens auf einen Betrag von einem Euro lauten. Die Abtretung von Geschäftsanteilen wird leichter werden.

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