Montag, 29. Oktober 2007

Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs 1 Satz 1 Nr. 3 b StPO in Berlin

Im Amtsblatt für Berlin vom 26.10.2007 wurde auf den Seiten 2799 ff die Liste der anerkannten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe im Land Berlin veröffentlicht, deren Mitarbeiter ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3b der Strafprozessordnung haben.

Die Liste ist hier zu finden.

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