Im Amtsblatt für Berlin vom 26.10.2007 wurde auf den Seiten 2799 ff die Liste der anerkannten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe im Land Berlin veröffentlicht, deren Mitarbeiter ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3b der Strafprozessordnung haben.
Die Liste ist hier zu finden.
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