Wer eine Phobie mit Krankheitswert gegen amtliche Schreiben hat, muss sich helfen lassen und vorsorglich andere Personen die Post durchsehen lassen. Anderenfalls müssen die negativen Folgen in Kauf genommen werden, weil Versäumung von Fristen dann aus diesem Grund verschuldet sei. Mit Urteil zum Kindergeldrecht vom 23. April 2008 (Az.: 1 K 2525/07) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz dementsprechend zu der Frage Stellung genommen, ob bei Versäumung einer Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn die Frist wegen einer Phobie gegen amtliche Schreiben versäumt wurde.
Einzelheiten hier in der Pressemitteilung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen