Dienstag, 17. Juni 2008

Studiengebühren in Hessen ab Wintersemester 2008/2009 mit rechtlichen Empfehlungen von Herrn Koch wirksam abgeschafft

Das Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen wurde nunmehr richtig ergänzend auf Grund des folgenden Antrags vom 16.06.2008 der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den rechtlichen Empfehlungen des amtierenden Ministerpräsidenten Koch beschlossen:

"§ 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.""
Begründung:
Die geschäftsführende Landesregierung hat mit Schreiben vom 9. Juni 2008 gegen das vom Hessischen Landtag am 3. Juni 2008 in zweiter Lesung beschlossene Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen Einspruch nach Art. 119 Hessische Verfassung eingelegt und diesen begründet. Der Änderungsantrag trägt den von dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten in der Sitzung des Hessischen Landtags vom 5. Juni 2008 sowie im Schreiben vom 9. Juni 2008 formulierten Bedenken Rechnung und folgt der vom geschäftsführenden Ministerpräsidenten in seinem Einspruchsschreiben formulierten rechtlichen Empfehlung. Andere rechtliche Einwendungen wurden vonseiten der geschäftsführenden Landesregierung im Rahmen ihres Einspruchs nach Art. 119 Hessischer Verfassung nicht erhoben.
Mit dieser Regelung wird nunmehr klargestellt, dass ab dem Wintersemester 2008/2009 keine Studienbeitragspflicht mehr besteht. Das bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an allgemeine Studiengebühren, Langzeitstudienbeiträge und Zweitstudienbeiträge abgeschafft sind.
Wiesbaden, 16. Juni 2008"

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