Am Sonntag, dem 17.12.07 gegen 16.30 Uhr, fuhr auf der dreistreifigen BAB 9 bei Niemegk, Richtung Berlin, ein Fahrzeugpaar (vorne Audi A4, neutrales Berliner Kennzeichen, bekannt, dahinter ein Audi A6 mit nicht eingeschaltetem Topblaulicht, Kenn-zeichen B-xxxxx) mit ca. 140 bis 150 km/h. Während das Führungsfahrzeug stets nur den ersten und zweiten Fahrstreifen benutzte, wechselte der Wagen der Personenschützer ständig zwischen dem zweiten und dem dritten Fahrstreifen, wobei meistens die Fahrbahnmarkierung des zweiten und dritten Fahrstreifens in die Mitte genommen wurde. Der Sicherheitsabstand betrug grundsätzlich weniger als 1 Meter. So wurde über mehrere Kilometer ein Überholen durch ständigen Fahrstreifenwechsel und Abklemmen der sich ansammelnden Fahrzeuge vorsätzlich versucht zu verhindern. Einige wie ich kamen jedoch schließlich vorbei. Nur wenige Kilometer weiter ist bekanntlich im Fläming eine Geschwindigkeitsbegrenhyqemfzzung auf 120 km/h. Während nun alle vorher aufgestauten Fahrzeuge auf dieses vorgeschriebene Tempo reduzierten, überholte in diesem Bereich das besagte Fahrzeugpaar mit unverminderter Geschwindigkeit. Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholte sich dieses Spielchen ein weiteres Mal über mehrere Kilometer.
Die ausweichenden Antworten hier.
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