Dienstag, 17. November 2009

Änderungen im Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz geplant

Abrechnung von Teilstrecken im Rahmen des Straßenausbaubeitragsgesetzes möglich - Aus der Sitzung des Senats am 17. November 2009:
Für den Ausbau von Teilstrecken langer Straßenzüge sollen künftig nur diejenigen An- und Hinterlieger Straßenausbaubeiträge bezahlen müssen, deren Grundstücke direkt an dem ausgebauten Abschnitt liegen. Die Teilstrecken müssen aber mindestens eine Länge von 200 m haben und durch Kreuzungen, Bezirksgrenzen oder Grenzen von Baugebieten abgrenzbar sein.
Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Gesetzesänderung erfolgt auf Wunsch der Bezirke, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die Abgabengerechtigkeit klarer zu regeln.
Gegenwärtig regelt das Straßenausbaubeitragsgesetz, dass für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen die gesamte Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) die Grundlage bildet und alle Anlieger Beiträge entrichten müssen. Das führt insbesondere bei sehr langen Straßen, zum Beispiel dem 3,5 km langen Kurfürstendamm/Tauentzienstraße zu Abrechnungsschwierigkeiten und Ungerechtigkeiten bei der Beitragserhebung.
Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme
unterbreitet.
(Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)

Ich habe den Eindruck, dass unter dem Deckmantel der Beitragsgerechtigkeit nur eine vereinfachte und beschleunigte Beschaffung von Beiträgen für die leere Berliner Kasse erreicht werden soll.

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