Samstag, 14. November 2009

Beschaffung von Personenstandsurkunden in Berlin: Kosten vervierfacht

Es ist in Berlin teuer geworden, die gesetzliche Erbfolge nachzuweisen, weil die Gebühren für aus dem Archiv beschaffte ältere Urkunden explodiert sind. Daher folgende sehr berechtigte Kleine Anfrage des Abgeordnerten Lehmann-Brauns im Berliner Abgeordnetenhaus mit unbefriedigender Antwort:
1.
Ist dem Senat bekannt, dass derzeit durch die Neuregelung des Personenstandgesetzes die Erteilung von Abschriften aus dem Personenstandsregister für den recht-suchenden Bürger (z.B. bei Erbscheinanträgen) bei gleich bleibendem Arbeitsaufwand für die erteilende Behörde bis zu 4x teurer ist (40,00 Euro statt bisher 10,00 Euro pro Urkunde) als nach altem Recht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass hiervon vor allem Bür-ger betroffen sind, die kleine und kleinste Nachlässe zu regeln haben, da typischerweise in solchen Fällen gesetz-liche Erbfolge gegeben ist, für die umfangreiche Nach-weise durch Personenstandsurkunden erforderlich sind?

Zu 1. und 2.: Durch die Neuregelung des Perso-nenstandsrechts werden nach Ablauf bestimmter Fristen Personenstandsregister zu Archivgut.
Die angesprochenen Gebühren werden demzufolge nicht für die Ausstellung von Personenstandsurkunden, sondern auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Benutzung von Archivgut erhoben. Auf den Wert des Nachlasses kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den oben aufgezeigten Missstand zu beseitigen?

Zu 3.: Unabhängig davon, dass eine Weisungsbefug-nis nicht vorhanden ist, wurden die beteiligten Behörden gebeten, stärker einzelfallbezogen zu entscheiden, also zum Beispiel nicht jede Bitte um Auskunft als Benut-zungsantrag zu werten, insbesondere in den Fällen, in denen kein besonderer Suchaufwand entsteht

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