In Berlin sind mit Wirkung ab 01. Januar 2010 folgende Gerichte für Entscheidungen gemäß § 111 FamFG als Familiengerichte zuständig:
Das Amtsgericht Pankow-Weißensee für folgende Bezirke:
Pankow-Weißensee
Mitte
Wedding
Tiergarten
Das Amtsgericht Schöneberg für folgende Bezirke:
ehemaliger Bezirk Schöneberg (jetzt Teil von Tempelhof-Schöneberg)
Steglitz-Zehlendorf
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist für alle übrigen Bezirke Berlins zuständig.
Quelle: Erste Verordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung vom 23.10.2009, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 11.11.2009 auf Grund § 1 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten vom 16.11.2007 (GVBl. S. 579).
Das Amtsgericht Schöneberg wird das dritte Familiengericht für Berlin sein. Bisher war das Amtsgericht Schöneberg bereits für Familiensachen mit Auslandsbezug zuständig. Dies wird sich nicht ändern - vgl. z.B. § 122 FamFG.
Bis Ende 2009 sind die Amtsgerichte Pankow-Weißensee und Tempelhof-Kreuzberg (auch noch für Steglitz-Zehlendorf) als Familiengerichte für Berlin und das Amtsgericht Schöneberg für Familienverfahren mit Auslandsbezug zuständig.
1 Kommentar:
Die Familiengerichte sind nunmehr auch für alle Gewaltschutzverfahren, also auch die nicht familienrechtlichen,
zuständig.
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