Bisher gilt noch die Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres sowie für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung des § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes vom 19. Mai 2005 (Amtsblatt für Berlin vom 03.03.2006, Seiten 793 f.), die hier wiedergegeben ist und für bis zu 10 Gramm Haschisch die Einstellung des Verfahrens vorsieht.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Sonntag, 16. Mai 2010
Berlin: demnächst 15 Gramm Haschisch grundsätzlich straffrei?
Der Spiegel meldet: "Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) wird in Kürze eine Verwaltungsvorschrift unterzeichnen, wonach in der Hauptstadt das Mitführen von bis zu 15 Gramm Haschisch oder Marihuana in der Regel straffrei bleiben kann." Einzelheiten hier.
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