Es scheint nichts zu werden mit den Plänen der Senatorin Lompscher in Berlin. Widerstand regt sich, wie der Tagesspiegel heute berichtet. Handlungsbedarf besteht schon, denn die Berliner Allgemeine Verfügung zu § 31 a BtmG hat mit Ablauf des 16. Mai 2010 formell ihre Wirksamkeit verloren. Zur bisher in Berlin geltenden Verwaltungsrechtslage vgl. hier und hier. Im Berliner Senat besteht offensichtlich Handlungsbedarf, zumal nicht nur die Senatsverwaltung für Gesundheit, sondern auch die Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz beteiligt sind, auf die es im Strafverfolgungsbereich entscheidend ankommt.
Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen getroffen werden.
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