Montag, 17. Mai 2010

Hin und Her zur Allgemeinen Verfügung zu § 31 a BtmG in Berlin

Der Tagesspiegel berichtet weiter: "In Berlin will Rot-Rot die bisherige Regelung verlängern, bei Eigenbedarf von bis zu zehn Gramm das Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen. Bei einer Cannabis-Menge zwischen zehn und 15 Gramm soll auf Strafverfolgung verzichtet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen wie der Konsum von Cannabis vor Kindern, auf Spielplätzen, vor Schulen oder wenn die Tat „nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs befürchten lässt“. So steht es in der von Justiz-, Innen- und Gesundheitsverwaltung gemeinsam unterzeichneten Senatsvorlage, die dem Tagesspiegel vorliegt." Quelle: Der Tagesspiegel


Inzwischen steht fest, dass die Erhöhung auf 15 Gramm von den Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz federführend abgelehnt und die Neufassung der demnächst veröffentlichten Verfügung, wie bisher, von 10 Gramm ausgeht und einige Klarstellungen hinzugefügt werden.

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