Im Jahr 2009 waren es nur noch 456.209 €.
"Das Barverwarnungsverfahren der Schutzpolizei wurde am 01.01.2009 auf wenige Ausnahmen begrenzt (Betroffene ohne feste Wohnung im Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes - OWiG). Barverwarnungen der Schutzpolizei vor Ort ergaben im Jahr 2009 noch eine Summe von 456.209 €, die aus wenigen Ausnahmefällen sowie Überlappungs- und Restvorgängen aus 2008 resultierte."
Quelle: Senatsverwaltung für Inneres in Berlin.
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