Samstag, 8. Mai 2010

Mehrheitswahlrecht in Großbritannien

"Die Abgeordneten des Unterhauses werden nach dem relativen Mehrheitswahlrecht in Wahlkreisen gewählt. Dieses Wahlrecht gilt als eines der konstituierenden Prinzipien des britischen Modells parlamentarischer Demokratie. Die Wahlberechtigten haben jeweils eine einzige Stimme, die sie einem Kandidaten in ihrem Wahlkreis geben können. Der Kandidat, der die meisten Wählerstimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinen kann, zieht als Abgeordneter für den betreffenden Wahlkreis in das britische Unterhaus ein: „First-past-the-post“, wer als erster die Ziellinie überquert gewinnt, der Mitbewerber geht leer aus. Für die Sitzverteilung im Unterhaus und die Regierungsbildung ist demnach alleine die Zahl der gewonnenen Wahlkreise ausschlaggebend, nicht der prozentuale Stimmenanteil insgesamt. Das bedeutet, dass der Prozentsatz an Wählerstimmen, den eine Partei insgesamt landesweit auf sich vereinen kann, nicht entscheidend ist für die Zahl ihrer Sitze im Unterhaus."

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine Zusammenfassung aus Anlass der Wahl veröffentlicht.

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