Freitag, 15. April 2011

GEZ aussperren

Beim Kollegen Vetter gefundenDas Amtsgericht Bremen hat "Radio Bremen" (RB) als für den Gebühreneinzug zuständige Landesrundfunkanstalt in Bremen verurteilt, es zu unterlassen, dass die GEZ, Mitarbeiter von RB oder von der GEZ bzw. der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beauftragte Personen das Grundstück der Kläger ... zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen betreten, es sei denn, sie haben sich zuvor mit angemessener Frist schriftlich angemeldet und es ist ihnen ein Termin zu den üblichen Geschäftszeiten von den Klägern schriftlich bestätigt worden.(Urteil vom 23.08.2010 - 42 C 43/10). 


Einzelheiten hier und hier.

3 Kommentare:

Karl hat gesagt…

Mal schauen was die Zukunft mit der GEZ bringt. Die sind ja dabei einen Pauschalbetrag auf Haushalte anzulegen. Ich hoffe, dass das nicht auch noch Erfolg haben wird.

Lichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Franke hat gesagt…

Ein Festbetrag pro Haushalt ist ab 2013 vorgesehen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pauschaler-Rundfunkbeitrag-soll-die-Rundfunkgebuehr-abloesen-1000769.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ministerpraesidenten-nicken-Reform-der-Rundfunkgebuehren-ab-1018913.html

Höhe wohl rund 18 Euro monatlich.

RA JM hat gesagt…

@ Karl:
Immer noch besser als der derzeitige Vorschriftenwirrwar und das Raubrittertum einiger GEZ-Mitarbeiter.