Der 32. Verhandlungstag vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Berlin fand heute, am 23.07.2014, erneut ohne den Angeklagten Ehlert statt. Der Verteidiger hielt heute notgedrungen sein Plädoyer in dem am 26.08.2013 mit dem 1. Verhandlungstag begonnenen Verfahren und beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Am Montag hatte der Staatsanwalt nach Beendigung der Beweisaufnahme sein Plädoyer überraschend aus dem Stegreif gehalten und damit die Verteidigung offenbar überrascht. Es wird berichtet, dass der Verteidiger vergeblich um eine vierstündige Unterbrechung der Hauptverhandlung gebeten hatte, um seinen Mandanten telefonisch zu erreichen. Das Gericht wartete nur eine halbe Stunde. Danach beantragte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe (1 Jahr 2 Monate) wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in der Höhe von mindestens rund 600.000 Euro. Er hatte darauf hingewiesen, dass die Privatnutzung des Maserati auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass im ein weiterer Dienstwagen, ein BMW X5 der gemeinnützigen Gesellschaft zur Verfügung stand eine Gemeinnützigkeit im Wege stand. Ohne Gemeinnützigkeit hätte die Treberhilfe Berlin gGmbH den genannten Betrag an das Finanzamt abführen müssen.
Die Strafkammer hatte eine Zeugin gehört, eine in der Nachbarschaft des Angeklagten wohnende Studentin aus Caputh, die bekundete, dass sie den Angeklagten am Sonntag Abend mit seinem Jaguar vorfahren sah und sich dieser mit ihrem Ehemann über geschäftliche Dinge unterhalten habe (der Maserati steht ihm ja nicht mehr zur Verfügung). Die Verteidigung hatte vor 2 Monaten, am 28. Verhandlungstag, ein Attest vorgelegt, wonach der Angeklagte schlechte Zuckerwerte habe und nicht verhandlungsfähig sei. Die Strafkammer sah das anders. Der Angeklagte Ehlert sei nach Einschätzung eines Arztes zumindest reisefähig und fehle eigenmächtig, so dass ohne ihn verhandelt werden könne. Ob nach Beratung noch heute ein Urteil verkündet wird, ist noch nicht veröffentlicht worden.
Update: Die Strafkammer hat den - am 32. Verhandlungstag erschienenen - Angeklagten - noch nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung mit dreijähriger Bewährungszeit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll über den Wert des Maserati wohl getäuscht den den BMW X 5 als eigenen weiteren Dienstwagen ganz verschwiegen haben (was der Angeklagte im Verfahren bestritt). Vgl. hier.
1 Kommentar:
Maserati und dann Jaguar, kein schlechter GeschmaCK; WAS aUTOS ANGEHT:
Kommentar veröffentlichen