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Donnerstag, 17. Mai 2007

Verbissene Statistik in Berlin

Sorgen haben die gewählten Abgeordneten in Berlin .... : Fragen von Claudia Hämmerling, Bündnis 90/Die Grünen, im Berliner Abgeordnetenhaus und die nicht weniger verbissene Antwort des Berliner Senats (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz), die suggeriert, dass noch zu viel Geld für Bürokratie zur Verfügung steht:
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4. Welche körperlichen Schäden entstehen durch gefahrdrohendes Anspringen im Unterschied zu nicht gefahrdrohendem Anspringen?
5. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, „gefahrdrohendes Anspringen“ aus der Statistik zu entfernen und statt dessen zu differenzieren in Beißvorfälle mit leichten Verletzungen und schwere Verletzungen, die behandlungsbedürftig sind?
6. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Beißvorfälle zu differenzieren in Beißvorfälle im häuslichen Bereich, in der Familie und im Bekanntenkreis und solchen, die im öffentlichen Raum geschehen vor dem Hintergrund, dass derartige Informationen im Interesse von Präventionsmaßnahmen gegen Hundebisse sinnvoller sind, als die gleichrangige Erfassung von gefahrdrohendem Anspringen und Hundebissen?
Zu 4., 5. und 6.: Ein gefahrdrohendes Anspringen liegt vor, wenn durch das Anspringen bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Einzelfallumstände die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Hunde Kinder oder ältere Menschen unkontrolliert derart anspringen, dass diese umfallen oder umzufallen drohen. Körperliche Schäden müssen dabei nicht entstehen. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn Hunde z.B. auf Menschen zulaufen, um diese erkennbar harmlos zu begrüßen oder zu be-schnuppern. Dass durch ein gefahrdrohendes Anspringen der Tatbestand einer Gefährdung von Menschen gegeben ist, wurde durch Rechtsprechung bestätigt (Beschluss des Hess VGH vom 21.10.1996). Deshalb lehnt der Senat das Entfernen des Tatbestandes des gefahrdrohenden Anspringens aus der Statistik ab.
Bei der Frage bzgl. einer weiteren Differenzierung der Beißstatistik nach dem Grad der Verletzung oder dem Ort und den näheren Umständen der Beißvorfälle sind u.a. Aufwand und Nutzen sowie die Möglichkeiten der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter zu berücksichtigen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wird deshalb darüber mit den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern beraten.
Wadenbeißer werden anscheinend statistisch sträflich vernachlässigt.

Jetzt warte ich noch auf die Statistik über die aufwendigste Bürokratie in Berlin. Sicher wird ein Berliner Abgeordneter auch einmal danach fragen.