Mittwoch, 1. März 2006

Brauschweig: Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen übler Nachrede: 5 Tagessätze und keine Einstellung nach § 153 a II StPO

Nerven bewiesen heute vier Strafverteidiger in Braunschweig auf dem Weg zum angestrebten Freispruch, als sie einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Absatz 2 StPO gegen Zahlung von 250 EURO an eine gemeinnützige Organisation ablehnten. Berufungsurteil: Verwarnung mit Strafvorbehalt von 5 Tagessätzen wegen übler Nachrede.

Glückwunsch zum Teilerfolg!

Ausführlicher berichten die Vier Strafverteidiger.

Vgl. zuletzt LiNo hier.

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