Samstag, 29. Januar 2005

Hessischer Gesetzentwurf zur beabsichtigten Standardnutzung von DNA-Analysen

Die Pressemitteilung der hessischen Regierung : Wiesbaden. – Der genetische Fingerabdruck muss nach Überzeugung der Hessischen Landesregierung
zum Standardverfahren bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Tatverdächtigen
gehören. „Die DNA-Analyse ist das sicherste Beweismittel, das wir haben, und damit ein unverzichtbares
Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Daher sollte künftig jeder Straftäter einen
genetischen Fingerabdruck abgeben müssen, wenn von ihm weitere Straftaten zu erwarten sind“,
erklärten Hessens Justizminister Dr. Christean Wagner und Innenminister Volker Bouffier heute
in Wiesbaden. Das Justizministerium habe daher einen Gesetzesvorschlag formuliert und gemeinsam
mit dem Innenministerium im Kabinett vorgestellt, mit dem der genetische Fingerabdruck
dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichgestellt werde. Nachdem die Bundesratsinitiative
nunmehr im hessischen Kabinett grundsätzlich gebilligt worden sei, wolle Wagner für eine
Mehrheit im Bundesrat werben. Die Bundesländer Bayern und Hamburg hätten bereits ihre Zustimmung
zu dem Gesetzesvorhaben signalisiert.
Die Bedeutung des genetischen Fingerabdrucks in der Kriminalitätsbekämpfung zeige sich in
beeindruckender Weise bei der Aufklärung von Verbrechen. Allein im Jahr 2004 hätten in Hessen
2.542 (bundesweit 18.565) Übereinstimmungen mit den bei der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes
hinterlegten Mustern festgestellt werden können. „Hessen hat damit die zweithöchste Trefferquote
aller Bundesländer“, so Wagner und Bouffier. Von den Übereinstimmungen seien allein
30 bei Mordfällen, 45 bei Sexualstraftaten, 191 bei Raubdelikten und 2.148 bei Diebstählen. „Das
zeigt überdeutlich die Notwendigkeit, den genetischen Fingerabdruck zum Standard im Erkennungsdienstverfahren
zu machen“, stellten Wagner und Bouffier fest.
Justizminister Wagner und Innenminister Bouffier hoben hervor, dass die DNA-Analysedatei
eine breitere Grundlage erhalte, „wenn der genetische Fingerabdruck zum Standardverfahren
wird.“ Damit stiegen die Chancen, so Wagner und Bouffier weiter, Tatverdächtige anhand des
genetischen Fingerabdrucks zu identifizieren. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf vor,
den Anwendungsbereich der DNA-Analyse für die Zwecke künftiger Strafverfahren zu erweitern
und den Voraussetzungen für die klassischen erkennungsdienstlichen Maßnahmen anzugleichen.
Die DNA-Analyse solle nicht mehr nur bei schweren Straftaten oder zukünftig zu erwartenden
schweren Straftaten erfolgen, sondern bei allen Straftaten möglich sein, erklärten Wagner und
Bouffier. Bei Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit der herkömmlichen Methode sei
auch der der Richtervorbehalt entbehrlich und könne entfallen. „Dies bedeutet eine Vereinfachung
und Beschleunigung der Ermittlungsarbeit“, so Wagner und Bouffier.
Wagner und Bouffier machten darüber hinaus deutlich, dass die DNA-Muster ausschließlich dem
Zweck dienten, Personen eindeutig zu identifizieren. Es sei daher nicht verständlich, warum nach
der derzeitigen Rechtslage an die Erhebung des genetischen Fingerabdrucks immer noch deutlich
höhere Anforderungen gestellt werden, als dies bei den übrigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen
wie beispielsweise dem herkömmlichen Fingerabdruck, der Lichtbildaufnahme oder der
Feststellung von Größe und Gewicht der Fall sei. „Diese Maßnahmen darf die Polizei grundsätzlich
bei jedem Delikt durchführen“, erklärten Wagner und Bouffier. Es gehe nicht darum, den
gläsernen Bürger zu schaffen, sondern den Straftäter zu überführen. Den Hinweis auf die angeblichen
Gefahren der DNA-Analysen bezeichneten Wagner und Bouffier als eine Phantomdiskussion.
Das Verfahren habe mit der Offenlegung der persönlichkeitsrelevanten Erbinformation überhaupt
nichts zu tun. „Wer die Anwendung des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen der
Strafverfolgung behindert, schützt nicht den Bürger vor ungerechtfertigter Erforschung seiner
Erbanlagen, sondern ausschließlich den Täter“, erklärten Justizminister Wagner und Innenminister
Bouffier. Gleichzeitig verhindere er, dass Personen so schnell wie möglich als Täter ausgeschlossen
werden können und langwierige Ermittlungen – mit den entsprechenden Belastungen –
erst vorgenommen werden müssen.
Justizminister Wagner und Innenminister Bouffier erinnerten in diesem Zusammenhang daran,
dass die Hessische Landesregierung bereits im Jahr 2003 gemeinsam mit Bayern im Bundesrat
einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Einsatzes der DNA-Analyse auf den Weg gebracht
habe, der mehr Anlasstaten für die DNA-Erfassung vorsah. Inzwischen habe sich aber gezeigt,
dass eine Ausweitung auf alle Straftaten im Sinne einer effektiven Strafverfolgung notwendig sei.
„Mit der schnellen und sichern Überführung von Tätern mittels der DNA-Analyse schützen wir
auch potentielle Opfer vor gefährlichen Wiederholungstätern“, erklärten Justizminister Wagner
und Innenminister Bouffier abschließend. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der
DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens
ist ebenso wie eine Synopse alten und vorgesehenen
neuen Rechts
im Internet veröffentlicht.

Keine Kommentare: