Freitag, 25. Februar 2005

Aufarbeitung des Mordfalls Prinz in München und Berlin

Das Bayerisches Staatsministerium der Justiz in einer Pressemitteilung: ustizministerin Dr. Beate Merk: "Frau Zypries soll die Sicherheitslücken schließen und nicht vom eigenen Versagen ablenken"

Justizministerin Dr. Beate Merk kritisierte die Äußerungen von Bundesjustizministerin Zypries in der Münchner Abendzeitung als reines Ablenkungsmanöver, um das Versagen der rot-grünen Bundesregierung beim Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu verdecken. Merk: „Tatsache ist, die Bundesregierung setzt auf gefährliche Resozialisierungsexperimente und lehnt gleichzeitig ein konsequenteres Vorgehen gegen Sexualverbrecher immer wieder ab.“ Die Ankündigung der Bundesjustizministerin, eine Woche nach dem schrecklichen Mord am neunjährigen Peter A. den Sachverhalt prüfen zu wollen, sei die bekannte rot-grüne Hinhaltetaktik. Merk: „Wir kennen ja die Art und Weise, wie die Bundesjustizministerin Themen auf die lange Bank schiebt. Zuerst leugnet sie die Sicherheitslücke, dann behauptet sie zu prüfen und dann passiert nichts. Ich fordere sie auf, endlich die gesetzliche Handhabe zu schaffen um die Bevölkerung vor extrem gewalttätigen jungen Tätern schützen zu können. Leider hat die Bundesjustizministerin in wesentlichen Fragen eine falsche Sicht der Dinge."

So fragt Frau Zypries, warum der Täter nach seiner Haftentlassung nicht nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden ist. Merk: "Die Bundesjustizministerin kennt ganz offensichtlich die Aufgabe und die Möglichkeiten der Psychiatrie nicht. Unterbringen kann man dort nur Personen, die psychisch krank sind. Der Mörder des neunjährigen Peter war aber nach dem Urteil mehrerer Gutachter nicht psychisch krank, sondern höchst kriminell." Deshalb musste der Mörder zu einer Jugendstrafe verurteilt und nach deren vollständiger Verbüßung in die Freiheit entlassen werden. Nach derzeitigem Recht müssen hochgefährliche Straftäter wie Martin Prinz nach Verbüßung ihrer Jugendstrafe in die Freiheit entlassen werden, obwohl sie nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Diese Sicherheitslücke kann nur mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung hochgefährlicher junger Straftäter geschlossen werden. Merk: "Nach ihren Äußerungen scheint Frau Zypries die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht zu verstehen. Nur so kann ihre Äußerung gewertet werden, dass es keine Gesetzeslücke gebe. Es bleibt zu hoffen, dass der tragische aktuelle Fall und die Initiativen der bayerischen Staatsregierung ihr die Augen öffnen können."

Keine Kommentare: