PM der Berliner Staatsanwaltschaft im "Fall Hoyzer": Haftverschonung auf Antrag der Staatsanwaltschaft: Im „Fall Hoyzer“ hat die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten den Beschuldigten Robert Hoyzer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag, dem 25. Februar 2005 vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
Nachdem der Beschuldigte nunmehr seine bisher gemachten Äußerungen um weitere ausführliche und nachvollziehbare Angaben hinsichtlich sämtlicher vom ihm gepfiffener Spiele ergänzt hat, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft es in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als vertretbar an, der Fluchtgefahr durch mildere Maßnahmen als dem Freiheitsentzug entgegen zu wirken. Robert Hoyzer muss sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden, sein Reisepass wurde einbehalten und weitere beschränkende Auflagen erteilt. Der Haftbefehl, in dem Robert Hoyzer acht Taten des mittäterschaftlichen Betruges angelastet werden, bleibt bestehen.
Die Ermittlungen dauern an, weitere Einzelheiten können mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht mitgeteilt werden.
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