Montag, 7. Februar 2005

EU-Führerschein und MPU

Die Richtlinie 91/439/EWG vom 29.07.1991 über den Führerschein und insbesondere das Urteil des EUGH in der Rechtssache C-476/01 vom 29.04.2004 Kapper - hierzu auch die Schlussanträge - (vgl. auch Urteil EUGH vom 29.10.1998 Rs. C 230/97 ) mit Presseveröffentlichungen u.a. in der NRZ , auch hier, sowie des WDR führen immer wieder zu anwaltlichem Beratungsbedarf, wenn es um Vermeidung von MPU-Gutachten in Deutschland geht. Tatsächlich existiert in diesem Bereich eine Regelungslücke, die wohl angesichts der zähflüssigen Arbeitsweise in der EU nicht schnell behoben werden kann. Als Ausweg wird der Erwerb eines Führerscheins in einem der (neuen) EU-Nachbarländer gewählt. Der Bundesverkehrsminister hat allgemeine Informationen und auch spezielle Hinweise zum Erwerb eines Führerscheins im Ausland im Internet veröffentlicht.

Der Berater verfolgt die Situation mit gemischten Gefühlen, wenn er mit seinen Informationen über die Rechtslage möglicherweise dazu beiträgt, dass Quartalssäufer und unverbesserliche Dauerkiffer die Straßen in Deutschland unsicher machen und womöglich seine eigenen Kinder gefährden. Natürlich liegt der Fall bei dem konkreten Mandat ganz anders .....

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