Donnerstag, 24. Februar 2005

Europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen ab 70 EURO

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: "Die Justizministerinnen und -minister der EU haben heute in Brüssel den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen endgültig angenommen. Eine entsprechende politische Einigung konnten die Ministerinnen und Minister bereits im Mai 2003 erzielen, allerdings hatten verschiedene EU-Mitgliedsstaaten Parlamentsvorbehalte eingelegt, die jetzt alle aufgehoben sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Künftig werden alle in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich gegenseitig anerkannt und ab einem Betrag von 70 € europaweit vollstreckt. ....."

Ich frage mich, ob eine Sonderregelung für die unsäglichen österreichischen Halterhaftungsbußgeldbescheide getroffen wird, bei denen deutsche Behörden die Amtshilfe verweigern.

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